Am 24.02.2023 veröffentlicht:

Haupttor

Das Haupttor bleibt in den Monaten Dezember bis Februar komplett verschlossen. Ausnahmen sind mit
dem Vorstand abzustimmen. Einfahrtszeiten von März bis November sind am Tor ausgehängt.

Gaststätte

Die Gaststätte kann für private Veranstaltungen von April bis September gebucht werden.
Fotos von den Räumen und möblierter Küche folgen.

Arbeitsstunden:

Abschaffung der Altersgrenze bei Arbeitsstunden. Pro Mitglied sind 8 Stunden im Jahr zu erbringen.

Gartenbegehungen:

Begehung der Gartenanlage zwecks Zustandsfeststellung erfolgen 2-mal im Jahr durch den Vorstand


 

Am 03.03.2020 veröffentlicht:

Kurz nach 18 Uhr wurde Montagabend die Feuerwehr zu einem Brand in die Kleingartenanlage „Pauluspark“ in Marienthal gerufen. Ein besorgter Anwohner hatte aus dem Fenster seiner Wohnung beobachtet, wie in unmittelbarer Nähe des Spartenheimes Flammen in die Höhe schlugen. Insgesamt kamen sieben Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr Marienthal zum Einsatz. Vor Ort waren ebenfalls Krankenwagen und Polizei. Letztlich stellte sich der Brandherd als ein sogenanntes Lagerfeuer heraus. Ein Parzellenbesitzer hatte Gartenabfälle verbrennen wollen. Dabei entzündete sich auch eine nahestehende Hecke auf seinem Areal. Beim Eintreffen der Rettungskräfte hatte der Kleingärtner das Feuer beziehungsweise den Brandherd bereits gelöscht und unter Kontrolle.
Da Verbrennen von Pflanzenabfällen seit vergangenem Jahr auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig ist, wird sich der Gartenbesitzer dafür wohl verantworten müssen.

Stellungnahme des Vorstandes der „Kleingartenanlage Pauluspark e.V.“, zum voran gestellten Bericht des Westsachsen TVs vom 03.03.2020

Auf Grund des aktuellen Geschehens vom 02.03.2020 sieht sich der Vorstand der „Kleingartenanlage Pauluspark e.V.“ verpflichtet, Stellung zum Sachverhalt zunehmen, um falsche Schlussfolgerungen auszuschließen.
Durch das falsche Verhalten des Gartenmitgliedes wurde ein Einsatz der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr unter Begleitung von Rettungsdienst und Polizei hervorgerufen.
Eine Nicht- oder Falschinformation des Gartenmitgliedes über das Verhalten in einem Kleingartenverein und deren Regeln und Pflichten sind ausgeschlossen.

Jedem Gartenmitglied wird bei einem Abschluss eines Unterpachtvertrages die Satzung und Gartenordnung ausgehändigt, aus der alle Rechte und Pflichten, sowie Verbote entnommen werden können. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt er den Erhalt und die Einhaltung.
Des Weiteren wird jedes Gartenmitglied auf die Rechte und Pflichten des Bundeskleingartengesetzes hingewiesen.

Das Gartenmitglied wurde auf Grund dieses Verstoßes bereits in einem angemessenen Maße belangt. Kosten für den Einsatz der Feuerwehr hat das Gartenmitglied selbst zu tragen, für den Verein fallen keine Kosten an.

Dennoch bittet der Vorstand explizit noch einmal um die Einhaltung der Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, von Satzung und der Gartenordnung.

Der Vorstand möchte jedoch auch darauf hinweisen, das es auf Grund dieses Verstoßes zu Reaktionen aus externen Quellen kommen kann und bittet daher diesen Verstoß als Einzelfall zu betrachten, und nicht als allgemeines Verhalten aller Mitglieder.

Der Vorstand der Kleingartenanlage Pauluspark e. V.